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DROHNENFLÜGE IM OBERENGADIN

Dos and don'ts

Hier erfahren Sie, wie Drohnenflüge im Oberengadin geregelt sind.

Diese Plattform richtet sich an alle Drohnenpiloten, die Aufnahmen in und um St. Moritz machen möchten. Weiter finden Sie hier Informationen über Fluggebiete, Vorschriften sowie Lizenzierungen. Auch besteht die Möglichkeit, mit dem Online-Formular Drohnenflug-Ausnahmebewilligung einzuholen. Sollten Sie eine Bewilligung erhalten, gilt diese als ausdrückliche Ausnahmegenehmigung und muss genau so eingehalten werden, wie vereinbart. Denn in der Flugverbotszone von fünf Kilometer rund um einen Flugplatz oder einen Heliport besteht grundsätzlich immer Drohnen-Flugverbot. Ausgenommen davon sind kleine Drohnen bis zu einem Maximalgewicht von 500 Gramm. Auch Drohnen unter 500 Gramm können für Personen und den Flugverkehr schwerwiegende Folgen haben und müssen verantwortungsvoll eingesetzt werden. Ausserdem sind jegliche Drohnenflüge in Wildruhezonen verboten, grössere Menschenansammlungen dürfen ebenso nicht überflogen werden.

Fluggebiet

Drohnenflüge im Oberengadin

Drohnen-Fluggebiet

Drohnenflüge 5 Km um den Flughafen Samedan und den Heliport St. Moritz sowie über Jagdbanngebiete sind grundsätzlich verboten. Dies beinhaltet folgende Gemeindegebiete: La Punt, Bever, Samedan, Celerina, Pontresina, St. Moritz, Silvaplana.
map.geo.admin.ch

Drohnenflug-Bewilligung

Ausnahmebewilligungen können mittels dem Online-Formular eingeholt werden. Seit dem 1. Dezember 2018 erhalten nur noch lizenzierte Piloten eine Drohnenflug-Ausnahmebewilligung. Die Alternative ist, dass die Drohnen-Piloten, die keine Lizenz besitzen, die Aufnahmen in Begleitung eines lizenzierten Piloten machen.

Häufig gestellte Fragen

Alle häufig gestellten Fragen zu Drohnen sind unter www.bazl.admin.ch/faq abrufbar. Die Engadiner Post hat einen informativen Zeitungsartikel über Drohnen im Engadin publiziert. Darin wird über die Gefahren und den Nutzen von zivilen Drohneneinsätzen berichtet. Artikel herunterladen

Regeln

Ich fliege sicher, daher...

  • ...kenne ich die Gesetze und halte mich daran
  • ...beherrsche ich meine Drohne sicher
  • ...respektiere ich die Privatsphäre anderer 
  • ...gefährde ich weder Menschen noch Tiere
  • ...fliege ich nicht in gesperrten Naturschutzgebieten
  • ...kläre ich mit lokalen Behörden ab, ob es Flugeinschränkungen gibt
  • ...weiche ich anderen Luftfahrzeugen rechtzeitig aus
  • ...bin ich ausreichend versichert

Ohne Bewilligung fliege ich nicht...

  • ...näher als 5 km rund um Flugplätze und Heliports
  • ...über 150 m Grund in Kontrollzonen
  • ...in der Nähe von Blaulichteinsätzen
  • ...über oder näher als 100 m von Menschenansammlungen
  • ...ohne direkten Sichtkontakt zur Drohne
  • ...mit Fluggeräten über 30 kg Fluggewicht

Detaillierte Informationen zu den Regeln sind unter www.bazl.admin.ch/regeln einsehbar.

Drohnen-Lizenzierung

Jede Drohne findet zurück zur Erde. Dafür sorgt die Anziehungskraft. Die Frage ist nur wie und wo. Damit sich diese Frage nicht stellt, braucht es gewisse Kenntnisse auf technischer und rechtlicher Ebene, aber auch Übung im Umgang mit einer Drohne/einem Multikopter. Aus diesem Grund bietet der TCS sowie 1a Luftaufnahmen die Kursmodule „Einsteiger“ und „Basis“ an. Während sich der Einsteigerkurs an angehende Drohnenpiloten richtet, setzt der Basiskurs schon etwas Erfahrung im Umgang mit Drohnen voraus.

Seit Frühjahr 2018 kommen auch die erfahrenen Drohnenpiloten auf ihre Kosten. Mit den beiden Kursmodulen „Uno“ und „Due“ können sie sich zu lizenzierten Drohnen-Piloten ausbilden lassen und danach ihre Leidenschaft auch beruflich ausleben. Seit dem 1. Dezember 2018 werden im Oberengadin Drohnenflug-Ausnahmebewilligungen nur an Piloten mit einer Lizenz der Stufe "DUE" vergeben. Die Alternative ist, dass die Drohnen-Piloten, die keine Lizenz besitzen, die Aufnahmen in Begleitung eines lizenzierten Piloten machen.

Drohnen-Guide

Der Drohnen-Guide hilft Drohnenpiloten zu erkennen, ob sie in gewünschten Zonen ohne Einschränkungen fliegen dürfen. Zudem zeigt er auf, welche Bewilligungen allenfalls eingeholt werden müssen. Der Engadin Airport vermittelt auf Anfrage gerne die Kontaktangaben von im Engadin lizenzierten Drohnenpiloten.