Bewilligung beantragen
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Idee einreichen
Ausnahmebewilligungsantrag
Allgemeine Auflagen und wichtige Informationen
In der Flugverbotszone von 5km Umkreis besteht immer Drohnen-Flugverbot. Sollten Sie eine Bewilligung erhalten, gilt diese als ausdrückliche Ausnahmegenehmigung und muss genau so eingehalten werden, wie vereinbart.
Es müssen die
gesetzlichen Auflagen
sowie der
Verhaltens-Kodex
des schweizerischen Verbandes ziviler Drohnen eingehalten werden.
Ausnahmebewilligungen werden nur an Drohnenpiloten mit einer
Lizenz der Stufe DUE
vergeben.
Ausnahmebewilligungen werden nur vergeben, wenn keine alternativen Möglichkeiten für die Aufnahmen bestehen.
Grundsätzlich wird nur eine maximale Flughöhe von 100m bewilligt.
Die Drohne muss mit einem Logger ausgerüstet sein. Das Logfile ist nach Abschluss der Flüge dem Engadin Airport zur Kontrolle einzureichen.
Die Ausnahmebewilligung kostet CHF 120.-.
Die Ausnahmebewilligung wird schriftlich erteilt.
Die Auflagen der Ausnahmebewilligung sind jederzeit einzuhalten.
Die Ausnahmebewilligung betrifft nur die Nutzung des Luftraums und enthält keine Bewilligungen von Gemeinden, Grundeigentümern oder Privatpersonen. Diese sind durch den Piloten separat einzuholen.
Die Engadin Airport AG behält sich das Recht vor, bewilligte Aktivitäten jederzeit zu unterbrechen, abzubrechen oder zusätzliche Auflagen und Einschränkungen aufzuerlegen. Dazu muss der Drohnenpilot jederzeit telefonisch erreichbar sein.
Die Ausnahmebewilligung muss bei einer Kontrolle jederzeit vorgewiesen werden können.
Die Ausnahmebewilligung geht zur Kenntnis an die Kantonspolizei Graubünden.
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